Fördermaßnahme

JU Quantum Chips

Calls der EU Kommission für Pilotlinien zu Quanten Chips

Bild: © Chips JU

Die Europäische Kommission fördert Pilotlinien zu Quanten Chips in zwei Förderaufrufen (Calls): "Call for establishing Framework Partnership Agreement(s) for Developing Quantum Chip Technology for Stability Pilots“ und "Call for establishing Framework Partnership Agreement(s) for developing Quantum Chip Technology for high-quality Trapped Ions Pilot”.

Einreichungsfrist: -

Förderziel und Zuwendungszweck

Die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit Europas hängt maßgeblich davon ab, in Zukunftstechnologien technologisch souverän zu agieren. Dies gilt insbesondere für die Quantentechnologien aufgrund ihres disruptiven Charakters in diversen Einsatzgebieten.

Quantentechnologien haben das Potenzial, industrielle Prozesse zu optimieren, medizinische Diagnosen zu verbessern, aber auch Kommunikation abhörsicher zu gestalten.

Neben der Halbleitertechnik wird daher im Rahmen der Initiative „Chips für Europa“ ein expliziter Fokus auf den Kompetenz- und Kapazitätsaufbau zur Entwicklung von Quantentechnologien und insbesondere von Quantenchips gelegt.

Im Einklang mit dem „Forschungsprogramm Quantensysteme“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie dem Handlungskonzept „Quantentechnologien“ der Bundesregierung spiegelt sich dies in folgenden Zielen wider:

  • die Stärkung der Innovationsfähigkeit,
  • die Steigerung des Technologietransfers von der Wissenschaft in die Wirtschaft,
  • die Erhöhung der technologischen Souveränität,
  • die Erhöhung der Resilienz,
  • die Stärkung der Fachkräftebasis und
  • eine stärkere Beteiligung europäischer Akteure  in der internationalen Standardisierung.

Zur Beurteilung der Zielerreichung sollen u. a. Indikatoren folgender Art herangezogen werden:

  • Qualität und Quantität von Fabrikationsmöglichkeiten für Quantenchips;
  • Anhebung der technologischen Reifegrade der erforschten Technologien;
  • Patentanmeldungen und Lizensierungen;
  • Publikationsbeteiligungen;
  • Aktivitäten der Normierung und Standardisierung;
  • Betrachtung von Aspekten der Nachhaltigkeit und Vertrauenswürdigkeit;
  • Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Abschlussarbeiten (Bachelor und Master) und Promotionsarbeiten;
  • „Transfer durch Köpfe“, d. h. Austausch von Personal, insbesondere wissenschaftlichem Nachwuchs;
  • Zuwachs an relevanter Fachkompetenz des einschlägigen Personals;
  • neue Forschungskooperationen und Lieferkettenbeziehungen.

Es sollen geeignete und aussagekräftige Indikatoren je Vorhaben von den Konsortien vorgeschlagen, bei der Bewilligung festgehalten sowie zu geeigneten Zeitpunkten erhoben werden.

Der Zuwendungszweck ist es, eine Grundlage zur Erreichung der „operativen Ziele“ des „Chips-Gesetzes“  der Europäischen Kommission zu schaffen. Dazu zählen:  

  • der Aufbau fortschrittlicher Entwurfskapazitäten für Quantenchips;
  • der Ausbau bestehender und die Entwicklung fortschrittlicher Pilotanlagen für Quantenchips;
  • der Aufbau fortschrittlicher technologischer und ingenieurstechnischer Kapazitäten zur Beschleunigung der innovativen Entwicklung hochmoderner Quantenchips und zum Test innovativer Komponenten für Quantenchips.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und der Schweiz genutzt werden; Ausnahmen sind mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bewilligungsbehörde möglich.

Teilnahmevoraussetzung

Um für die Teilnahme einen Letter of Intent (LOI) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung anzufragen, senden Sie bitte das ausgefüllte Pre-Proposal bis zum 24. Oktober 2024 per E-Mail an eine der in der Seitenspalte genannten Ansprechpersonen.

 

Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Auszug aus der Bekanntmachung. Die rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers. Die Förderrichtlinie und die Vorlage für das Pre-Proposal finden Sie in der Seitenspalte zum Download.